Sozialunterstützung

siehe Gewerkschaft öffentlicher Dienst

Eine Geldaushilfe kann einem GÖD-Mitglied bei einer unvorhergesehenen und außergewöhnlichen finanziellen Belastung
(z. B. ein Krankheitsfall, ein Todesfall in der Familie, ein Elementarereignis, … ) gewährt werden.

Voraussetzung ist

  • eine mindestens einjährige Mitgliedschaft,
  • dass der Gewerkschaftsbeitrag regelmäßig und in der richtigen Höhe (Beitragswahrheit) geleistet wird.

​Formular GÖD Landesvorstand Salzburg