siehe Gewerkschaft öffentlicher Dienst
Eine Geldaushilfe kann einem GÖD-Mitglied bei einer unvorhergesehenen und außergewöhnlichen finanziellen Belastung
(z. B. ein Krankheitsfall, ein Todesfall in der Familie, ein Elementarereignis, … ) gewährt werden.
Voraussetzung ist
- eine mindestens einjährige Mitgliedschaft,
- dass der Gewerkschaftsbeitrag regelmäßig und in der richtigen Höhe (Beitragswahrheit) geleistet wird.
