Sonderurlaub

§ 57 LDG§ 29a VBG

Bildungsdirektion Erlass 1.20 Sonderurlaub, Karenzurlaub, Bildungsteilzeit, Bildungskarenz

Sonderurlaub ist ein Urlaub mit Bezügen. Dem Landeslehrer kann auf sein Ansuchen aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen, zur Fortbildung oder aus einem sonstigen besonderen Anlass ein Sonderurlaub gewährt werden.
Er hat in diesem Fall Anspruch auf die vollen Bezüge.

Fortbildungen: im Regelfall bis 10 Tage/Schuljahr

Wohnungswechsel 2 Tage
Übersiedlung anlässlich der Versetzung an einen neuen Dienstort3 Tage
Verehelichung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft des Lehrers  3 Tage
Eheschließung der Kinder, Geschwister oder Eltern 1 Tag
Geburt eines Kindes  2 Tage
Tod des Ehegatten, Lebensgefährten, eingetragenen Partners, eines Kindes oder eines (Adoptiv-/Stief-)Elternteils3 Tage
Tod der Bruders/einer Schwester2 Tage
Tod eines Großelternteils oder Schwiegerelternteils1 Tag
Sponsion/Promotion/Zeugnisverteilung nach Bachelor-/Masterstudienabschluss des Lehrers, eines Kindes oder des Ehegatten, Lebensgefährten oder eingetragenen Partners1 Tag
Goldene, Diamantene oder Eiserne Hochzeit der Eltern 1 Tag
Reformationstag (31. Oktober) für Lehrer evang. Glaubensbekenntnisses4 Std.
Lehramtsprüfung Vorbereitung/schriftliche Prüfung/mündliche Prüfung je 1 Tag
Einsatzleistungen: Für den Fall der Einsatzverrichtung durch Lehrer, die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, der Rettung oder ähnlicher Hilfsorganisationen sind, gebührt in Notsituationen und Katastrophenfällen im Inland Sonderurlaub,
sofern eine Bestätigung der jeweiligen Organisation vorliegt, dass der betroffene Lehrer tatsächlich im Einsatz ist 
1 Tag
Gesundenuntersuchung1 Tag
Kinderbetreuung
Kommt ein Lehrer wegen eines notwendigen stationären Aufenthaltes des Ehegatten bzw. Lebensgefährten in einer Krankenanstalt (oder einem Entbindungsheim) ausschließlich oder überwiegend für die Betreuung eines unversorgten Kindes (seines Kindes, Wahl-oder Pflegekindes, Stiefkindes oder des Kindes der Person, mit der der Landeslehrer in Lebensgemeinschaft lebt) in Betracht. Hiezu ist die Vorlage einer schriftlichen Erklärung erforderlich.
bis zu 6 Tage
Dienstfreistellungen für Fortbildungen (im Schuljahr) 10 Unterrichtstage
Pflegefreistellung (kann auch halbtagsweise in Anspruch genommen werden).
Weitere 5 Tage für ein Kind bis zum 12. Lj. möglich (s. Pflegefreistellung).
5 Tage

                                                                         

​ Ansuchen:

Durch Erlass festgelegte Sonderurlaube,

Fortbildungen an PH, weitere Sonderurlaube bis Ansuchen an Direktion​
zu 3 Tagen         

Sonderurlaube von 4 bis 14 Tagen                                                           Ansuchen an Bildungsdirektion

Sonderurlaube ab 15 Tagen                                                                       Ansuchen an Bildungsdirektion

Zusatzausbildungen und Lehrgänge, EU-Projekte                             Ansuchen an Bildungsdirektion

Sonderurlaube von Leitern bis zu 14 Tagen                                          Ansuchen an Bildungsdirektion

Sonderurlaube von Leitern darüber hinaus                                          Ansuchen an Bildungsdirektion

​​Formular Bildungsdirektion Sonderurlaub 1 – 3 Tage für LehrerInnen

Formular Bildungsdirektion Sonderurlaub mehr als 3 Tage für LehrerInnen

Formular Bildungsdirektion Sonderurlaub für SchulleiterInnen