Rechtsschutz der GÖD

siehe auch Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

Gewerkschaftsmitglieder können Rechtsschutz in allen mit dem Dienst in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen

beantragen. Er kann nach Prüfung durch das Rechtsbüro vom Vorstand der GÖD bewilligt werden.
Voraussetzung ist eine 6-monatige Beitragswahrheit.

Eine Rechtsberatung ist für alle Gewerkschaftsmitglieder möglich.
Im „Fall des Falles“ wende dich am besten an das Team SALVE – PFG​

Informationen der GÖD

RS-Regulativ