Der Dienstgeber gewährt Landeslehrpersonen einen Zuschuss für alle Arten von kulturellen Veranstaltungen – wie zB Konzerte, Schauspiele, Kabaretts, Programmkinos mit kulturellem Schwerpunkt etc. – im Bundesland Salzburg.
Die Höhe des Zuschusses ist nun wie folgt geregelt:
20 % des ABO-/Einzelkartenpreises j e d o c h höchstens EUR 50,– pro Person und Kalenderjahr
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich an das Büro des Zentralausschusses.
