Krankenstand

siehe Abwesenheit vom Dienst, §§ 3536 LDG, § 13c GehG, §§ 24 VBG

​Jeder Lehrer ist verpflichtet, jede Dienstverhinderung unverzüglich seinem Vorgesetzten zu melden. Dauert die Dienstverhinderung länger als 3 Tage, so ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Gilt auch bei stationärer Behandlung im Krankenhaus.

Pragmatischer Lehrer

Volle Bezüge während Krankenstand für die ersten 181 Tage, ab einer Dauer von 182 Tagen gebühren 80% des Bezuges. Eine weitere Dienstverhinderung durch Krankheit oder denselben Unfall innerhalb von 6 Monaten nach Wiederantritt des Dienstes gilt als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung.

Vertragslehrer IL / PD Lehrer mit unbefristetem Vertragsverhältnis

Eine weitere Dienstverhinderung durch Krankheit oder denselben Unfall innerhalb von 6 Monaten nach Wiederantritt des Dienstes gilt als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung. Eine Dienstverhinderung in der Dauer eines Jahres bewirkt die Beendigung des Dienstverhältnisses (Ausnahme: vorherige Vereinbarung über Fortsetzung des Dienstverhältnisses). Höhe des Krankengeldes: wird individuell durch den Sozialversicherungsträger berechnet.

​Dienstverhältnis mind. 14 Tage
Dauer des Krankenstandes bis 42 Kalendertage
Ansprüche: volles Monatsentgelt + Kinderzulage​

Dauer des Krankenstandes weitere 42 Kalendertage
Ansprüche: halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld  

​Dauer des Krankenstandes ab 85. Kalendertag   
Ansprüche: bis zu einem Jahr Krankengeld

​​Dienstverhältnis mind. 5 Jahre
Dauer des Krankenstandes bis 91 Kalendertage
Ansprüche: volles Monatsentgelt + Kinderzulage

Dauer des Krankenstandes weitere 91 Kalendertage
Ansprüche: halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld

Dauer des Krankenstandes bis zu einem Jahr
Ansprüche: Krankengeld

Dienstverhältnis mind. 10 Jahre
Dauer des Krankenstandes bis 182 Kalendertage
Ansprüche: volles Monatsentgelt + Kinderzulage

Dauer des Krankenstandes weitere 182 Kalendertage
Ansprüche: halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld

ab 365. Kalendertag – Dienstverhältnis endet (wenn nicht anders vereinbart)

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Vertragslehrer IIL / PD mit befristetem Vertrag

Dienstverhältnis mind. 14 Tage
Dauer des Krankenstandes  bis 42 Kalendertage
Ansprüche:  volles Monatsentgelt + Kinderzulage

Dauer des Krankenstandes  weitere 42 Kalendertage
Ansprüche: halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld  

Höhe des Krankengeldes: wird individuell durch den Sozialversicherungsträger berechnet.

Eine weitere Dienstverhinderung durch Krankheit oder denselben Unfall innerhalb von 6 Monaten nach Wiederantritt des Dienstes gilt als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung.

Das Dienstverhältnis endet mit Ablauf der oben genannten Zeiträume, es sei denn, dass vorher seine Fortsetzung vereinbart wurde.

Kontakt BVAEB Salzburg

Kontakt ÖGK Salzburg