Öffentlich Bedienstete haben Anspruch auf einen Kinderzuschuss – siehe auch § 4 GehG und § 16 VBG
Der Antrag auf Zuerkennung des Kinderzuschusses erfolgt mittels Formular: Geburt eines Kindes.
Der Kinderzuschuss beträgt aktuell 15,60 Euro / Kind / Monat. Formular: Kinderzuschuss
