Einbrüche in Schulen

siehe auch Diebstahl

  1. Sofortige telefonische Mitteilung an die zuständige Polizeidienststelle.
  2. Schriftliche Mitteilung an die Bildungsabteilung.

​Ansprüche der Eltern an LehrerInnen sind von diesen unbedingt zurückzuweisen, da sie als Organ des Landes tätig sind (Amtshaftung).

Privates LehrerInneneigentum: Antrag auf finanziellen Ersatz durch das Land (Kulanz) bzw. Antrag GÖD-Mitglieder an Gewerkschaft – außerordentliche Unterstützung