siehe auch Dienstfreistellung und Reiserechnung
LehrerInnen bzw. LeiterInnen können ein Ansuchen um Dienstauftrag (bitte unbedingt vor der
Dienstreise) stellen.
Die bei einer Dienstreise entstandenen Reisekosten können im Nachhinein abgerechnet werden und
werden vom Dienstgeber ersetzt.
Rechnungslegung innerhalb von 6 Monaten, beginnend mit dem Monat, in den das Ende der Dienstreise fällt!
Beispiel: Ende der Dienstreise 28. Jänner (= 1. Kalendermonat) Ende der Einreichfrist 30. Juni (= 6. Kalendermonat)
