Bezugsvorschuss

§ 23 GehG,   § 25 VBG 

Bezugsvorschüsse können pragmatischen Lehrern und Vertragslehrpersonen mit unbefristetem Vertrag gewährt werden.

Die Gewährung ist abhängig vom Familieneinkommen.
 

Obergrenzen: 1 Person 100% L2a2/16; 2 Personen: 150% L2a2/16, jede weitere Person + 25% von L2a2/16.

Normaler Bezugsvorschuss: Maximale Höhe € 2.900,-

  • Wohnungseinrichtung
  • Zahnsanierung
  • Anschaffung eines Computers
  • Anschaffung eines PKWs (PKW-Ankaufkredit)

Erweiterter Bezugsvorschuss: Maximale Höhe € 5.800,-

  • Errichtung bzw. Kauf eines Eigenheimes
  • Kauf einer Eigentumswohnung
  • Sanierung und Renovierung eines Eigenheimes/einer Eigentumswohnung
  • Sanitäre Einrichtungen, Elektro- und Wasserleitungen
  • Achtung: nicht für Grundkauf

Information normaler Bezugsvorschuss

Information erweiterter Bezugsvorschuss

Bezugsvorschuss Formular