Arbeitslosengeld

​​Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die Vertragslehrperson für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.

Hier wird folgendermaßen unterschieden:

  • Erstmalige Beantragung von Arbeitslosengeld und Alter über 25 Jahre:
    52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre erforderlich
  • Wiederholte Beantragung von Arbeitslosengeld:
    28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres erforderlich
  • Sonderfall Beantragung von Arbeitslosengeld unter 25 Jahren:
    26 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres erforderlich (auch bei erstmaliger Beantragung)

​​​Informationen auf der Homepage des AMS

​​Informationen auf www.oesterreich.gv.at