Wird eingeholt bei:
- Herabsetzung der Jahresnorm aus gesundheitlichen Gründen
- Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
- Überprüfung der Dienstfähigkeit, zB bei längeren Krankenständen.
Kosten: werden in den Fällen, in denen das Gutachten von der Bildungsdirektion angefordert wird, von dieser übernommen daher bitte in diesen Fällen keinesfalls Kosten übernehmen!
