siehe auch § 37 LDG
Bei Änderung der Wohnadresse, Verehelichung oder Ehescheidung, Geburt eines Kindes sowie Änderung der Anspruchsvoraussetzung des Kinderzuschusses muss die Dienstbehörde mittels Formular verständigt werden.
Formular Geburt eines Kindes (+ einmalige Geldaushilfe + Kinderzuschuss)
