Dienstreiseauftrag

Mit der Erteilung eines Dienstauftrages ist die Möglichkeit der Rechnungslegung der Reisegebühren unter Beachtung des § 2 RGV verbunden. Für den Zeitraum, der von der Dauer des Dienstreiseauftrages umfasst ist, gilt ein entsprechender Versicherungsschutz.