2 Sprechtage pro Unterrichtsjahr sind abzuhalten.
An VS, MS und SO sind darüber hinaus regelmäßige Gespräche zwischen Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten und Schüler vorzusehen.
Weiters sind zum Zwecke der engen Zusammenarbeit in allen Fragen der Erziehung
und des Unterrichtes Einzelaussprachen und gemeinsame Besprechungen abzuhalten (Frühwarnsystem).
