Aufbewahrungsfristen

  • Schülerstammblätter – 60 Jahre
  • Gesundheitsblätter – 7 Jahre
  • Impflisten – 30 Jahre
  • Klassenbücher, Schülergruppenbücher – 3 Jahre
  • Prüfungsprotokolle – 3 Jahre
  • Klassenlisten für die Schulbuchaktion: VS – 4 Jahre, MS – 4 Jahre, PTS – 1 Jahr, Sonderschule – 9 Jahre
  • Abrechnungen von mehrtägigen Schulveranstaltungen (es wird empfohlen, von Rechnungen Kopien anzulegen) – 7 Jahre
  • Schularbeitshefte, Tests, Mitarbeitsaufzeichnungen – 1 Jahr
  • Konferenzprotokolle – 7 Jahre
  • Stundenpläne – 3 Jahre

​    Verordnung Aufbewahrungsfristen

​Im Bereich der Schulpartnerschaft:

  • Wahlakten und -protokolle; Einsicht in die Akten und Protokolle der Schulpartner haben ausschließlich Mitglieder dieser Gremien – bis zur nächsten Wahl
  • MS, PS und Oberstufe der Sonderschulen: Wahlakten zur Wahl des Klassensprechers – bis zur nächsten Wahl
  • Wahlakten zur Wahl des Schulsprechers  – bis zur nächsten Wahl

Rechtsgrundlagen:

Schreiben zum Thema „Aufbewahrungsfristen“ der Bildungsdirektion Salzburg vom 28.06.2021.